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Hinweis zum Thema Widerspruch
Bitte legen Sie Widersprüche möglichst nur schriftlich oder zur Niederschrift im Jobcenter ein.
Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Widersprüchen können der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides und der Internetpräsenz der Stadt Ingolstadt (www.ingolstadt.de/impressum) entnommen werden.